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Unterlegkeile werden auch U-Keil oder Hemmschuh genannt.
In Deutschland sind laut §41 StVZO ein beziehungsweise zwei Unterlegkeile für Kraftfahrzeuge, Anhänger und Arbeitsmaschinen je nach Zuordnung von bestimmten Gewichtsbereichen gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen sicher und frei zugänglich mit Halterungen zur Handhabung sein. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden!
Sie dienen zur zusätzlichen Feststellung von Fahrzeugen, Anhängern und Arbeitsmaschinen im abgestellten Zustand. Defekte oder fehlende Unterlegkeile müssen daher, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind, erneuert werden.
Unterlegkeile haben verschiedene Unterscheidungsmerkmale:
Wichtig: Es gibt verschiedene Unterlegkeile für unterschiedliche Radgrößen und Radlasten! Um den passenden U-Keil zu finden, kontaktieren Sie gern unser kompetentes Verkaufsteam!
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