AGB

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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Nico Fahrzeugteile GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen u. Angebote des Verkäufers erfolgen ausschl. aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie in Textform bestätigt.

 

§ 2 Angebot u. Vertragsschluß

(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend u. unverbindlich. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 6 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen o. dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. Ergänzungen, Abänderungen o. Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Verkäufers in Textform.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte o. sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird.

(3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündl. Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages in Textform hinausgehen.

 

§ 3 Preise

Es gilt die aktuelle Preisliste in EURO zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer. Verträge, die noch auf Deutsche Mark lauten, werden entsprechend umgerechnet. Die Preise verstehen sich zzgl. Verpackung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk/Lager zu untenstehenden Zahlungsbedingungen. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

 

§ 4 Widerrufsrecht

Dieses Widerrufsrecht ist für den Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften gültig.

Beginn der Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nico Fahrzeugteile GmbH, Wilhelm-Hauff-Str. 44, 74906 Bad Rappenau, Tel.: 07066 9911300, Fax: 07066 991120, E-Mail: kontakt@nico.info) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Hier können Sie sich ein Widerrufsformular downladen.

 

§ 5 Liefer- u. Leistungszeit

(1) Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich.

(2) Liefer- u. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt u. aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren o. unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördl. Anordnungen, usw., auch bei verbindlich vereinbarten Fristen u. Terminen sind durch uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zuschieben o. wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz o. teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit o. wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

(4) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen u. Termine zu vertreten hat o. sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Die Verzugsentschädigung beträgt höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen u. Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen u. Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

§ 6 Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist o. zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Verkäufer haftet innerhalb der gesetzl. Gewährleistungsfrist, also innerhalb von 6 Monaten für Schäden an der gelieferten Ware. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.

(2) Der Käufer muß der Kundendienstleitung des Verkäufers Mängel (gem. § 377 HGB) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes in Textform mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzügl. nach Entdeckung in Textform mitzuteilen.

(3) Ist die Ware nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer Neuherstellung, Neulieferung oder Nachbesserung nach seiner Wahl anbieten. Ist die Neuherstellung oder Nachbesserung zweimal erfolglos, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen. Für gebrauchte Waren ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Verbraucher sind von diesen Einschränkungen ausgeschlossen, für diese gilt die gesetzliche Regelung.

(4) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(5) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu u. sind nicht abtretbar.

(6) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte u. schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtl. Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt o. künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung o. Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten u. zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen o. Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf o. sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtl. Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerrufl., die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen u. diesen unverzüglich benachrichtigen.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug- ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware ohne weitere Fristsetzung oder Rücktrittserklärung zurückzuverlangen o. ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt -soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrage vor.

 

§ 9 Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Alternativ dazu kann der Käufer der Nico Fahrzeugteile GmbH ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Vereinbarung. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Nico Fahrzeugteile GmbH verursacht wurde. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, u. wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen u. zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese auf eines unserer Konten gutgeschrieben wurde. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst o. seine Zahlungen einstellt, o. wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle ausserdem berechtigt, Vorauszahlungen o. Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung o. Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden o. unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§ 10 Änderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit geringfügige Änderungen vorzunehmen, er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

 

§ 11 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzl. o. grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren o. Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Verbraucher: Die Haftung für Schäden, die durch den Verkäufer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wird ebenfalls auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht wurden.

 

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen (AGB) und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentl. Rechts o. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Heilbronn ausschließl. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar o. mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen o. eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein o. werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen o. Vereinbarungen nicht berührt.

 

Stand 01.01.2015

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(Quelle: www.datenschutzbeauftragter-info.de)