Abreißseil

Abreißseile sind gesetzlich vorgeschriebene Lebensretter. Sie kommen nur in Extremsituationen zum Einsatz.

Sollte die Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und dem gebremsten Anhänger abreißen, betätigt das Abreißseil die Bremse und der Anhänger kommt zum Stehen. Die Wirkweise ist dabei recht simpel: während das eine Ende des Abreißseils am Zugfahrzeug befestigt ist, wird das andere Ende mit dem Handbremshebel verbunden. Dadurch wird beim Abreißen des Anhängers der Handbremshebel gezogen und die Bremse löst aus. Danach wird das Abreißseil an einer Sollbruchstelle zerrissen. Meist erfolgt das entweder am  Aufreißring oder an der Verödung einer Schlaufe. Damit ist die Verbindung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug komplett getrennt und die unmittelbare Gefahr gebannt.

Unser Sortiment an Abreißseilen
Die Seile finden sich im Sortiment aller führenden Ersatzteilhersteller – AL-KO, Knott und BPW sind hier selbstverständlich vertreten, aber auch Peitz, die teilweise speziellere Abreißseile mit stärkeren Aufreißhaken oder ohne Kunststoffummantelung anbieten. In unserem Sortiment finden sich Seile von 0,5m – 3m Länge, wobei die meisten Anhängerhersteller Abreißseile zwischen 1,5m – 2m verbaut haben.

Vorschriften zum Abreißseil

Halteöse für Abreißseil

Die Befestigung am Handbremshebel erfolgt je nach Modell mittels des Aufreißringes oder mit einem Gabelkopf. Zur Anbringung am Zugfahrzeug gibt es am anderen Seilende einen Karabinerhaken oder einen Federhaken. Da der Federhaken allerdings im Gefahrenfall eine Unsicherheitsquelle darstellt, da er als schwächstes Glied in der Kette unter Umständen abreißt bevor die Bremse ausgelöst ist, empfehlen wir hier unbedingt ein Abreißseil mit Karabiner. Grundsätzlich ist der Federhaken nur dazu gedacht eine Schlaufe zu bilden und nicht dazu, direkt am Fahrzeug eingehängt zu werden.

Um das Seil mit dem Zugfahrzeug zu verbinden gibt es generell zwei Möglichkeiten: als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegt oder an einer fest am Zugfahrzeug angebrachten Halteröse. Diese Ösen sind seit 2014 für Verbindungseinrichtungen (Kugelkupplungen) per ECE-R 55 verpflichtend vorgeschrieben. Für ältere Verbindungseinrichtungen lassen sich solche Halterösen aber problemlos nachrüsten. Diese Nachrüstösen führen wir in unserem Sortiment unter der Artikelnummer 035036. Die Befestigungsvarianten sind in den gesetzlichen Regelungen der europäischen Nachbarländer verschieden geregelt. Generell gilt: alle gebremsten Anhänger sind mit einem Abreißseil zu sichern. Man spricht hier auch von einer Reißbremsvorkehrung oder einem Handreißbremskabel. Dieses kann als Schlaufe lasso-artig über die Kugelkupplung geworfen werden, solange keine dafür vorgesehene Halteröse am Zugfahrzeug vorhanden ist. Ist eine Halteröse vorhanden, so muss das Abreißseil an dieser befestigt werden.

In der Schweiz und in den Niederlanden sind Halterösen Pflicht. Ein als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegtes Abreißseil gilt in diesen Ländern nicht als ausreichend und kann mit Geldbußen belangt werden. In der Schweiz sind ebenfalls Abreißseile mit Federhaken in manchen Kantonen nicht mehr zulässig. Dort sollte auf jeden Fall auf ein Abreißseil mit Karabiner zurückgegriffen werden.

In Österreich, der Schweiz und in den Niederlanden gelten darüber hinaus zusätzliche Regelungen für ungebremste Anhänger. Diese müssen über Sicherungsseile fest mit dem Zugfahrzeug verbunden sein, um beim Abreißen keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darzustellen.

Land
Deutschland Deutschlandflagge
Schweiz Schweizer Flagge
Niederlande Niederländische Flagge
Österreich Österreichische Flagge
Ungebremste Anhänger Keine zusätzliche Sicherung notwendig Sicherungsseil oder –kette vorgeschrieben bis zu 1.500kg zulässiges Gesamtgewicht Sicherungsseil oder –kette vorgeschrieben bis zu 1.500kg zulässiges Gesamtgewicht Sicherungsseil oder –kette vorgeschrieben bis zu 1.500kg zulässiges Gesamtgewicht
Gebremste Anhänger Abreißseil vorgeschrieben – kann auch als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegt werden, wenn keine spezielle Halteröse am Zugfahrzeug vorhanden ist Abreißseil und spezielle Halteröse vorgeschrieben – Achtung: Abreißseile mit Federhaken sind in manchen Kantonen nicht zulässig Abreißseil und spezielle Halteröse vorgeschrieben Abreißseil vorgeschrieben – kann auch als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegt werden, wenn keine spezielle Halteröse am Zugfahrzeug vorhanden ist